Isocyanate

Nach den Vorgaben des Beschränkungseintrags Nr. 74 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 müssen alle Personen, die gewerblich oder industriell Diisocyanate in Konzentrationen ab 0,1 Gew.-% verwenden, eine Schulung zum sicheren Umgang mit Diisocyanaten absolvieren. Im Rahmen dieser Schulungen wird häufig die Frage nach dem ausreichenden Schutz der Mitarbeitenden vor den Gefahren durch Diisocyanate aufgeworfen. Zusätzlich zu den Schulungspflichten wurden mit der EU-Richtlinie (EU) 2024/869 erstmals verbindliche arbeitsplatzbezogene Expositionsgrenzwerte (OELs) für Diisocyanate auf EU-Ebene festgelegt. Die Beurteilung der inhalativen Exposition ist ein zentraler Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorgaben der aktualisierten TRGS 430, welche die EU-Richtlinie 2024/869 in nationales Recht umsetzt.

ANECO verfügt über langjährige Erfahrung in der Messung und Beurteilung von monomeren Diisocyanaten, der Totalkonzentration reaktiver Isocyanatgruppen (TRIG) bzw. Polyisocyanaten. Wir ermitteln die inhalative Exposition und bewerten diese anhand der festgelegten Beurteilungsmaßstäbe, so dass jeder Arbeitgeber die Wirksamkeit seiner Schutzmaßnahmen überprüfen und ggf. geeignete Schutzmaßnahmen für seine Beschäftigten umsetzen kann.

Nach oben

Betriebsferien

vom 24.12.2025 bis zum 4.1.2026