Isocyanate

Nach Vorgaben des Beschränkungseintrag Nr. 74 der REACH-Verordnung (EG) NR. 1907/2006 müssen alle Personen, die gewerblich oder industriell Diisocyanate ab 0,1 Gew.-% verwenden, eine Schulung zum sicheren Umgang mit Diisocyanaten vorweisen. Im Rahmen dieser Schulungen kommt oft die Frage nach dem ausreichenden Schutz der Mitarbeiter auf. Die Beurteilung der inhalativen Exposition ist Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung u.a. auf Basis der TRGS 430. ANECO hat langjährige Erfahrung in der Messung und Beurteilung von monomeren Isocyanaten und Polyisocyanaten. Wir ermitteln die inhalative Exposition und bewerten sie anhand der Beurteilungsmaßstäbe, so dass entsprechende Schutzmaßnahmen für die Arbeitnehmer daraus abgeleitet werden können. 
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