Chrom(VI)-Verbindungen

Aufgrund seiner krebserzeugenden und erbgutverändernden Eigenschaften ist Chromtrioxid und die sich daraus bildenden Säuren Bestandteil des Anhang XIV der REACH-Verordnung der zulassungspflichtigen Stoffe. Daraus ergeben sich in Bezug auf Chromtrioxid im Rahmen der Autorisierung durch die ECHA Mess- und Meldeverpflichtungen. Um den Anforderungen der REACH-Verordnung und der Gefahrstoffverordnung nachzukommen, ermöglichen regelmäßige Messungen von Chrom(VI)-Verbindungen den Betrieben, ihre Situation zu ermitteln, einzuschätzen und angemessen darauf zu reagieren. 

Wir bestimmen die inhalative Exposition von Chrom(VI)-Verbindungen auf Basis der TRGS 402. Die Chrom(VI)-Analysen werden mit einem Verfahren durchgeführt, das eine sehr niedrige Bestimmungsgrenze Chrom(VI)-Verbindungen erzielt, so dass wir auch bei 15-minütigen Probenahmen (die Dauer einer “klassischen” Kurzzeitwertmessung) eine zuverlässige Aussagen darüber treffen können, ob der Beurteilungsmaßstab von Chrom(VI)-Verbindungen unterschritten wird. Die von ANECO gemessenen Werte können im “Exposure Measurement” des REACH-Excel-Blattes der ECHA genutzt und den vorgegebenen Working Contributing Scenario (WCS) zugeordnet werden.
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