Auf Grundlage der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) und nachgeschalteter Arbeitsstättenregel ASR 3.7 „Lärm“ führt das Aneco Institut für Arbeitsschutz GmbH & Co. Lärmmessungen zur Ermittlung der Lärmquellen und der Tages-Lärmexpositionspegel durch. Die Messungen werden in der Regel so durchgeführt, dass sie alle relevanten Lärmereignisse erfassen und sich einzelne Tätigkeiten gezielten Lärmpegeln zuordnen lassen. Mit den einzelnen Lärmpegel und den Aufenthaltsdauern in den entsprechenden Bereichen, lassen sich dann die Tages-Lärmexpositionspegel für die Mitarbeiter bestimmen. Zum Einsatz kommen dabei ein handgeführter Schallpegelmesser der Klasse 1 sowie ein Lärmdosimeter der Klasse 2, das vom Mitarbeiter mitgeführt werden kann.