Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 10. August 2023 die neu gefasste TRGS 402 (Technische Regel für Gefahrstoffe) veröffentlicht. Zentrales Thema ist das „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“. Gemäß § 7 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber die Pflicht, Ausmaß, Art und Dauer der inhalativen Exposition zu ermitteln und zu beurteilen.
Die TRGS 402 beschreibt das Vorgehen zur Ermittlung der inhalativen Exposition, die Beurteilung der Exposition und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, die Befundsicherung und die Dokumentation.
• Anforderungen an Messstellen, die messtechnische Ermittlungen und Beurteilungen der Exposition durchführen, einschließlich Anforderungen an die Berichterstattung
• Messtechnische Ermittlung
• Arbeitsplatzbeispiele und weitere Hinweise zur Anwendung der TRGS 402
Die TRGS 402 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.